Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Familienrecht

Das Familienrecht regelt Ehe, Trennung und Scheidung sowie die damit zwangsläufig zusammenhängenden Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich, Hausrat, Familienheim etc.), Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.

 

Angesichts einer gleichbleibend hohen Scheidungsquote besteht viel Regelungsbedarf. Durch einen Ehevertrag können Sie für den Fall der Trennung und Scheidung einverständliche Regelungen treffen. Bei einer Trennung strebe ich nach Möglichkeit einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Durch eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung werden jahrelange Prozesse vermieden, die kostenintensiv und psychisch belastend sind.

 

Sie dürfen kompetente und zuverlässige Beratung sowie Rechtsvertretung bei allen juristischen Angelegenheiten rund um Eheschließung, Trennung und Ehescheidung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht von mir erwarten

“Familienrecht ist Vertrauenssache“

Mir ist es wichtig, dass Sie wissen, dass ich hinter Ihnen stehe. Egal in welcher Situation und gerade bei einer Scheidung. Haben Sie Vertrauen, ich weiß, was ich tue. Ihr familienrechtliches Problem ist bei mir in guten Händen.

“Ich lasse Sie nicht alleine“

Lassen Sie sich im Familienrecht nicht unter Druck setzen! Sie haben das Recht, Ihre Entscheidung zunächst zu überdenken. Lassen Sie sich zunächst eingehend beraten – schließlich möchten Sie Ihre Probleme im Familienrecht so schnell und professionell wie möglich über die Bühne bringen.

 

Was Sie erwarten können:

  • schnelle Termine
  • beste Beratung
  • volle Kostenkontrolle
  • dauerhafte Betreuung von A bis Z

Scheidung

 

“Ihre Scheidung gehört in gute Hände“

 

Wenn die Ehe gescheitert ist, wird die Scheidung unumgänglich. Dann bedarf es immer der Hilfe eines Rechtsanwaltes. Denn vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Sie sich nicht ohne einen Anwalt scheiden lassen können. Der Scheidungsantrag muss in ganz Deutschland immer durch einen Scheidungsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Eine Scheidung ganz ohne Anwalt kann daher nicht durchgeführt werden. Grundsätzlich muss jeder der zu scheidenden Ehegatten einen Anwalt beauftragen.

 

“Einvernehmliche Scheidung spart Geld“

 

Sind Sie sich jedoch im Vorfeld mit ihrem Noch-Ehepartner weitestgehend einig, können Kosten durch die sogenannte einvernehmliche Scheidung gespart werden – nur einer der Ehegatten muss ein Anwalt beauftragen. Das halbiert die Kosten und Sie können sich diese intern teilen. Ob bei Ihnen eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, bespreche ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

 “Günstiger als bei mir werden sie nicht geschieden”

 

Sie behalten das „Heft des Handelns in der Hand“! Versprochen! Ich weiß, dass gerade im Familienrecht die Mandanten emotional belastet sind. Mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und der notwendigen Fachkompetenz nehme ich mir genügend Zeit für sie. So können wir für Sie die beste Lösung finden.

Rechtsvertretung bei allen juristischen Angelegenheiten

Als künftiger Ehegatte stehen Sie vor der Eheschließung vor Fragen wie:
  • Soll ich einen Ehevertrag schließen, was kostet das und wie geht das?
  • Welche Regelungen will/muss ich insbesondere als beruflich Selbständiger/Unternehmer vor Eheschließung noch treffen?
  • Sollen wechselseitige Vollmachten erteilt werden, wenn ja, welche? • Muss ich heute schon an erbrechtliche Regelungen denken?
  • Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?

 

Als trennungswilliger oder bereits getrenntlebender Ehegatte stehen Sie vor Fragen wie:
  • Wie erfolgt eigentlich eine Trennung vom anderen Ehegatten?
  • Wer darf weiter in der Ehewohnung leben?
  • Wieviel Unterhalt erhalte ich als Ehefrau/Ehemann und wieviel die Kinder?
  • Wann werde ich geschieden und was muss bis dahin geschehen?

 

Als volljähriges Kind stehen Sie vor Fragen wie:
  • Vom wem erhalte ich Unterhalt, wieviel und wie lange?
  • Darf ich eine begonnene Ausbildung abbrechen und eine neue beginnen, ohne meinen Unterhaltsanspruch zu verlieren?
  • Wie sieht es kostenmäßig aus, wenn ich mit einem Elternteil um meinen Unterhalt gerichtlich streiten muss?

 

Als werdende nichteheliche Mutter stehen Sie vor Fragen wie:
  • Erhalte ich vom Kindesvater Unterhalt für mich selbst, wieviel und wie lange?
  • Was ist hierfür vor und nach der Geburt des Kindes zu beachten?
  • Soll eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden?
  • Soll ich eine Beistandschaft für das Kind beim Jugendamt einrichten lassen?

 

Als werdender nichtehelicher Vater stehen Sie vor Fragen wie:
  • Wie sieht es mit der Anerkennung der Vaterschaft aus?
  • Was kommt an Unterhaltsverpflichtungen auf mich zu?
  • Wie steht es um das gemeinsame Sorgerecht für das Kind?
  • Wie gehe ich nach Anerkennung der Vaterschaft mit einem Aufforderungsschreiben des Jugendamts zur unterhaltsrechtlichen Auskunftserteilung um?

 

Zu all diesen Fragen und Themenkomplexen gebe ich Ihnen die nötigen Antworten.
 
Ich verfüge inzwischen über mehr als ein Vierteljahrhundert Berufserfahrung im Familienrecht.
 
Rufen Sie mich an

Verkehrsrecht

Familienrecht

Erbrecht